Brauchtum
Maibaumaufstellen
Traditionsgemäß wird der Maibaum durch den Trachtenverein in Lechbruck aufgestellt.
Bereits im Jahr 1937 wurde erstmals versucht einen Maibaum in Lechbruck zu errichten. Der wurde allerdings den Überlieferungen zufolge durch die Premer gestohlen. Darüber kam man so zum Streit, daß die Premer den Baum zu Brennholz verarbeitet haben.
Erst 40 Jahre später hat der Trachtenverein auf Anregung seines Mitgliedes Geiger Ferdl dann einen Maibaum aufgestellt.
Die jeweiligen Stifter des Baumes waren:
Zweipfarrwald (1977)
Michl Wiedemann (1985)
Kondl Enzensberger (1992)
Bozenmeier (1999)
Anton Ott (2006)
Gemeinde Lechbruck - Falchen (2011)
Gemeinde Lechbruck - Baderwäldlesee (2016)
Gemeinde Lechbruck (2023)
Tracht
Wann wird die Tracht getragen?
Festtracht
Die Festtracht (ugs. Volltracht) wird zu folgenden Anlässen getragen:
- Öffentliche Gauveranstaltungen (bspw. Gaufeste, Gauwallfahrt, Gauversammlungen, Gausingen, Gaupreisplatteln)
- Hohe kirchliche Feiertage (bspw. Ostern, Pfingsten, Fronleichnam, Christi Himmelfahrt, Weihnachten)
- Wichtige Feste im Verein (bspw. Hochzeiten, Geburtstage, Jubiläen)
- Tanzauftritte
Halbtracht
Die Halbtracht wird zu folgenden Anlässen getragen:
- Gau-Interne Proben (bspw. Jugendleiter-, Vorplattler- und Teilgruppenproben)
- Nach Absprache
Vereinstracht
Die Vereinstracht wird zu folgenden Anlässen getragen:
- Bei Bewirtung durch den Verein (bspw. Kathreintanz, Bürgerversammlung)
- Nach Absprache
Trauertracht
Die Trauertracht wird zu folgenden Anlässen getragen:
- Beerdigungen
- Nach Absprache
- Nach persönlicher Trauer
Chronik
Gründungsgeschichte
Schon im Jahr 1914 wurde in unserem Heimatdorfe der sehnlichste Wunsche nach einem Trachtenverein gehegt. Aber leider kam der große Weltkrieg heran und zerstreute die damaligen Interessenten.
Nach 7-jährigem Stillschweigen ist es am 29. Juni 1921 achtzehn Interessenten, 16 Herren und 2 Damen, gelungen einen G.T.E. Verein zu gründen. Besagte Gründungsmitglieder hießen:
| Weiß Josef | 1. Vorstand |
| Leitner Max | Kassier |
| Scheiber Kaspar | Schriftführer |
| Riegg Georg | 1. Vorplattler |
| Heißerer Georg | 2. Vorplattler |
| Mayer Wilhelm | Ott Georg | Schuster Johann |
| Prex Ludwig | Stickl Gregor | Schuster Kornel |
| Ott Josef | Ott Ulrich | Leitner Josef |
| Pfanzelt Franz | Bucher Anton | Schön Karolina |
| Mayer Anna |
Vorstände
Liste über die Vorstände des Heimat- und Trachtenvereins "Edelweiß" Lechbruck:
| Weiß Josef | von 1921 bis 1922 | |
| Traubl Andreas | von 1922 bis 1925 | |
| Scheiber Kaspar | von 1925 bis 1927 | |
| Erhard Georg | von 1927 bis 1928 | |
| Knittel Leopold | von 1928 bis 1929 | |
| Erhard Georg | von 1929 bis 1939 | |
| Köpf Wolfgang | von 1939 bis 1940 | (Stellvertreter im II. Weltkrieg) |
| Heißerer Georg | von 1940 bis 1947 | |
| Müller Adolf | von 1947 bis 1968 | |
| Mayrock Blasius | von 1968 bis 1972 | |
| Müller Rudolf | von 1972 bis |
Satzung
§ 1 Name, Sitz und Zweck des Vereins
Der Verein ist im Vereinsregister eingetragen.
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
Des weiteren ist die Jugend zu fördern und in die Tätigkeitsbereiche des Vereins
Der Verein ist politisch und konfessionell neutral.
Er ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 2 Mitgliedschaft
Die Mitglieder teilen sich ein in
a) aktive Mitglieder
b) passive Mitglieder
c) Ehrenmitglieder
Mitglieder
a) Aktives Mitglied ist, wer eine vollständige Tracht besitzt, zu gegebenen Anlässen trägt und sich am Vereinsleben aktiv beteiligt.
b) Passives Mitglied ist jedes sonstige Mitglied
c) Die Ernennung von Ehrenmitgliedern bleibt der Vorstandschaft überlassen. Als Ehrenmitglied werden nur Mitglieder (Männer und Frauen) ernannt, die sich um den Verein besonders verdient gemacht haben.
Mitglied des Vereins kann jeder werden, der das 17. Lebensjahr vollendet hat und Sinn und Zweck des Vereins anerkennt.
Die Aufnahme erfolgt durch Beschluss der Vorstandschaft.
Aufnahmegebühr wird erhoben.
Jedes Mitglied hat in allen Mitgliederversammlungen Sitz und Stimme, sowie das Recht, an den 1. und 2. Vorstand und an die Mitgliederversammlung Anträge zu stellen.
Die Mitglieder verpflichten sich, den Verein in seinen sich gesetzten Aufgaben nach besten Kräften zu unterstützen und zu fördern und die in der Mitgliederversammlung beschlossenen Mitgliederbeiträge zu zahlen.
Ehrenmitglieder sind beitragsfrei
a) Tod
b) Austritt
Der Austritt kann jederzeit durch schriftliche Anzeige an den 1. und 2. Vorstand erfolgen. Noch bestehende Verpflichtungen gegenüber dem Verein sind vorher zu bereinigen. Vereinseigentum ist heraus zu geben.
c) Ausschluss
Die Ausschließung erfolgt durch die Vorstandschaft bei Zuwiderhandlung gegen die Bestrebungen des Vereins, bei unehrenhafter Handlungsweise oder bei Schuldung des Mitgliedsbeitrags länger als 1 Jahr. Eine Berufung ist dem Ausgeschlossenen bei der nächsten Mitgliederversammlung gestattet.
§ 3 Organe des Vereins
dem 1. Vorstand
dem 2. Vorstand
dem 1. Schriftführer
dem 1. Kassier
dem 1. Vorplattler
Der 1. und 2. Vorstand wird auf die Dauer von zwei Jahren von der Mitgliederversammlungper Stimmzettel gewählt.
Die restliche Vorstandschaft und der Vereinsausschuss werden beider Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren per Akklamation gewählt.
Sind mehr als ein Bewerber für ein Amt vorgeschlagen, wird per Stimmzettel gewählt.
Die gesamte Vorstandschaft bleibt so lange im Amt, bis eine neue Vorstandschaft ordnungsgemäß gewählt ist, längstens jedoch eine weitere Wahlperiode.
Wird in dieser Zeit keine neue Vorstandschaft gefunden, löst sich der Verein auf.
Der 1. und 2. Vorstand leiten und vertreten den Verein nach innen und außen, gerichtlich und außergerichtlich im Sinne des § 26 BGB.
Jeder ist für sich allein vertretungsberechtigt.
Für Mitglieder, die währen der Amtsperiode ausscheiden, kann die Vorstandschaft und der Vereinsausschuss Ersatzmitglieder bestellen.
Der Vereinsausschuss hat die Aufgabe, die Vorstandschaft zu unterstützen und seine Sachbereiche selbständig auszuführen.
Der Ausschuss wird durch den 1. und 2. Vorstand einberufen.
Der jeweilige Vorstand leitet die Versammlung.
der Vorstandschaft sowie
dem 2. Kassier
dem 2. Vorplattler
dem 1. Jugendleiter
dem 2. Jugendleiter
dem 2. Schriftführer
der 1. Mädlevertreterin
2 Beisitzern
dem Inventarverwalter
dem Musikwart
dem Trachtenwart
Die zwei Revisoren bestimmt die Versammlung.
Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal im Kalenderjahr statt.
Die Einladung erfolgt durch die Vorstandschaft durch Aushang an den von der Gemeindevorgesehenen Aushängetafeln sowie Veröffentlichung im Lokalanzeiger der Allgäuer Zeitung und zwar 1 Woche vor Beginn der Versammlung.
Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist innerhalb von 2 Wochen einzuberufen, wenn die Vorstandschaft oder der Vereinsausschuss es beschließt oder ¼ der Mitglieder dies verlangt.
Die Versammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig. Sie entscheidet mit einfacher Stimmenmehrheit.
Über die Mitgliederversammlung, sowie die Ausschusssitzungen ist jeweils ein Protokoll zu fertigen, welches vom Versammlungsleiter und vom Protokollführer zu unterschreiben ist.
