Vereinsordnung gemäß § 7 Abs. 3 der Vereinssatzung
vom 30. Dezember 2006
§ 1 - Aufnahmegebühr
Die einmalige Aufnahmegebühr beträgt 1,00 € pro Person.
§ 2 - Mitgliedsbeiträge
Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt 7,00 € pro Person.
§ 2 - Inkrafttreten
Diese Vereinsordnung tritt zum 1. Januar 2007 in Kraft. Gleichzeitig verliert die Vereinsordnung vom 2. Dezember 2000 ihre Gültigkeit.