Satzung des Gebirgstrachten-Erhaltungsverein
„Gemütliche Lechtaler“ Urspring e.V.


I.Name des Vereins
Der Verein führt den Namen Gebirgstrachten-Erhaltungsverein „Gemütliche Lechtaler“
Urspring e.V. gegründet 1924. Der Verein hat seinen Sitz in Urspring, Gemeinde Steingaden.


II.Zugehörigkeit
Der Verein ist Mitglied des Oberen Lechgau-Verbandes e.V. und erkennt dessen Satzung an.


III.Zweck des Vereins
a)  Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des
    Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabeverordnung. Der Verein ist selbstlos
    tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins
    dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten
    keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die
    dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
b)  Die Zwecke des Vereins sind:
    -Die Verbreitung, Pflege und Erhaltung der Gebirgstracht - Historische Volkstracht
    -Die Förderung des traditionellen Brauchtums
    - Die Pflege des Schuhplattlers, des Volkstanzes, der historischen Tänze, der
       traditionellen Volksmusik, des Volksliedes und die Pflege des Laienspiels, des Brauchtums und der Mundart
    -Die Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde
    -Die Förderung der Jugendhilfe und der Vereinsjugendarbeit
c)  Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch
    -Erhaltung und Förderung der Heimat- und Trachtentage, der Gaufeste und Brauchtumsveranstaltungen
    -die Pflege von Tracht, Brauchtum, Schuhplattler, Volkstanz, Volkslied, traditioneller Volksmusik, Mundart sowie Laienspiel
    -Förderung der Jugend für die Ziele des Gebirgstrachten-Erhaltungs-Verein „Gemütliche Lechtaler“ Urspring e.V.


IV.Zusammensetzung des Vereins
     Der Verein besteht aus:
     a)aktiven Mitgliedern
     b)passiven Mitgliedern
     c)Ehrenmitgliedern


V.Mitgliedschaft
Mitglied des Vereins kann jede Person werden, die das 16. Lebensjahr vollendet hat.

a)Über den Aufnahmeantrag entscheidet zunächst die Vorstandschaft, dann die
Mitgliederversammlung.  
                                                                                                                                                                                                   b)Aktives Mitglied kann nur werden, wer die vollständige Urspringer Vereinstracht oder die
historische Tracht besitzt, zu gegebenen Anlässen trägt und sich am Vereinsleben aktiv beteiligt.
c)Passives Mitglied kann jede(r) in Urspring und Umgebung wohnhafte unbescholtene
Mann oder Frau werden, der oder die das 16. Lebensjahr überschritten hat und sich
keine Vereinstracht oder historische Tracht anschafft.
d)Die Ernennung von Ehrenmitgliedern bleibt der Vorstandschaft überlassen. Als
Ehrenmitglied werden nur Mitglieder (Männer und Frauen) ernannt, die sich um den
Verein besonders verdient gemacht haben.


VI.Rechte und Pflichten
Alle Mitglieder haben die gleichen Rechte und Pflichten innerhalb des Vereins und haben sich
der Satzung und den Richtlinien unterzuordnen. Sie haben den Anordnungen des Vorstandes
Folge zu leisten. Sie sollten bestrebt sein, die Aufgaben nach den Richtlinien des Vereins und
des Oberen Lechgau-Trachtenverbandes zu erfüllen sowie die Versammlungen,
Veranstaltungen und Festlichkeiten zu unterstützen.


VII.Mitgliederbeiträge
Von den Mitgliedern werden Beiträge erhoben. Die Höhe des Jahresbeitrages wird von der
Mitgliederversammlung bestimmt.


VIII.Organe des Vereins
    Die Organe des Vereins sind:
    a)der Vorstand
    b)die Vorstandschaft (Ausschuss)
    c)die Mitgliederversammlung


IX.Der Vorstand
a)der Vorstand des Vereins besteht gemäß §26 BGB aus
    1.Vorstand
    2.Vorstand
b)der Ausschuss besteht aus
    1.Vorstand
                                                                                                                                                                                                                        
    2.Vorstand                                                                                                                                                                                                                         1. Kassier
    2. Kassier
    Schriftführer
    1. Vorplattler
    2. Vorplattler
    einer Mädlavertreterin
    1. Jugendleiter
     Trachtenwart
     Fähnrich
     Internetbeauftragter
     Pressebeauftragter
     Brauchtumswartzwei Beisitzern
     Revision (2 Kassenprüfer)
c)Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den 1. Vorstand oder den 2. Vorstand
vertreten. Beide sind allein vertretungsberechtigt.
d)Die gesamte Vorstandschaft (Ausschuss) wird alle drei Jahre in der ordentlichen
Jahreshauptversammlung neu gewählt.
Die Vorstandschaft bleibt so lange im Amt, bis eine Neuwahl erfolgt. Scheidet ein Mitglied
von der Vorstandschaft während der Amtsperiode aus, wählt die Mitgliederversammlung ein Ersatzmitglied.
Der geschäftsführende Vorstand ist per Stimmzettel zu wählen. Die Versammlung beschließt,
ob die Wahl der Vorstandschaft (Ausschuss) geheim oder per Akklamation vorgenommen wird.
Die Vorplattler und die Mädlavertreterin werden acht Tage vor der Neuwahl von der
Plattlergruppe gewählt und in der Versammlung bestätigt.
Der oder die Jugendleiter werden von der Mitgliederversammlung gewählt.


X.Mitgliederversammlung
a)Die Mitgliederversammlung ist jeweils vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von
einer Woche durch Aushang im Vereinslokal „Drei Mohren“ und durch Bekanntgabe im
Mitteilungsblatt der Gemeinde Steingaden einzuberufen.
b)Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu führen, das vom
Vorstand und vom Schriftführer zu unterschreiben ist.
c)Das Rechnungsjahr beginnt und endet mit der Jahreshauptversammlung.


XI.Austritt
Der Austritt erfolgt freiwillig und schriftlich. Mit der Austrittserklärung hat der Betreffende
jeden Anspruch auf die von ihm geleisteten Beiträge verloren.


XII.Auflösung des Vereins
a)Die Auflösung des Vereins kann nur in einer zu diesem Zweck einberufenen
Mitgliederversammlung beschlossen werden.
b)Der Auflösungsbeschluss muss eine Dreiviertel-Stimmenmehrheit der erschienenen
Mitglieder aufweisen.
c)Bei Auflösung des Vereins oder Wegfall des bisherigen Zweckes fällt das
Gesamtvermögen des Vereins an die Gemeinde Steingaden (Ortsteil Urspring) zu, die
dieses ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche
Zwecke zu verwenden hat.


XIII.Wahlspruch und Gruß
Treu der Heimat – Treu dem guten alten Brauch
Griaß Gott und Pfüa Gott


Urspring, den 19. September 2021

 

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